Nordseite (rot) ist Angelverbotstrecke
Bei Verstößen gegen das Verbot des Umgangs mit offenem Feuer, des wilden Grillens und Zeltens erfolgt der sofortige Entzug des
Erlaubnisscheins . Der betroffene Angler erhält in der Folge keinen Erlaubnisschein für das Gewässer mehr. Wetterschutz in Form von Angelschirmen oder Zelte ohne Bodenplane sind erlaubt.